Was ist GDP – und wen betrifft es?

Die Good Distribution Practice (GDP) ist ein EU-weit geltendes Regelwerk für die Lagerung und den Vertrieb von Arzneimitteln. In Österreich ist sie durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und die entsprechenden EU-Leitlinien (2013/C 343/01, aktualisiert) verbindlich.

Betroffen sind nicht nur Großhändler und Logistiker, sondern ausdrücklich auch Apotheken, die temperaturkritische Produkte lagern, sowie Krankenhausapotheken und pharmazeutische Lager jeder Größe.

Die Kernanforderungen an die Kühllagerung

GDP stellt folgende Mindestanforderungen an Kühlräume und Kühlschränke:

  • Kontinuierliches Temperaturmonitoring – nicht nur Stichproben, sondern lückenlose Aufzeichnung
  • Validierte Messsysteme – Thermometer und Logger müssen kalibriert und dokumentiert sein
  • Alarmierung – Über- und Unterschreitungen müssen automatisch gemeldet werden
  • Mapping – Temperaturverteilung im Lagerraum muss bekannt und dokumentiert sein (Cold Spots, Hot Spots)
  • SOP für Abweichungen – schriftliche Verfahrensanweisung für den Umgang mit Temperaturabweichungen
  • Archivierung – Temperaturdaten müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden

Was passiert bei einer GDP-Inspektion?

Behörden – in Österreich das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) – führen unangekündigte Inspektionen durch. Häufige Beanstandungen betreffen:

  • Fehlende oder unvollständige Temperaturaufzeichnungen
  • Keine dokumentierte Reaktion auf Temperaturalarm-Ereignisse
  • Nicht kalibrierte Messgeräte
  • Fehlende SOP für Kühlkettenunterbrechungen
  • Lagerung von Produkten ohne Nachweis der Temperaturkette

Eine Beanstandung muss schriftlich beantwortet werden und kann – je nach Schwere – zu Auflagen, Betriebseinschränkungen oder Rückrufen führen.

Wo passive Pufferung GDP-Compliance unterstützt

Passive Pufferung ist kein Ersatz für Monitoring, Alarmierung oder SOPs. Sie ist ein ergänzender technischer Baustein, der die Häufigkeit von Abweichungsereignissen reduziert. Das wirkt sich direkt auf den Dokumentationsaufwand aus:

  • Weniger Temperaturspitzen = weniger Alarme = weniger Abweichungsberichte
  • Längere Pufferzeit bei Stromausfall = mehr Reaktionszeit, bevor eine Abweichung dokumentationspflichtig wird
  • Stabileres Temperaturprofil = einfacheres Mapping, weniger Nachweise bei der Inspektion

In der Praxis berichten Apotheken mit passiver Pufferung von einer signifikant reduzierten Anzahl meldepflichtiger Ereignisse – was nicht nur den Dokumentationsaufwand senkt, sondern auch das Risiko von Produktverlusten und Hersteller-Rückfragen.

Die wichtigsten Temperaturgrenzwerte im Überblick

  • +2 bis +8 °C – Standard für die meisten Impfstoffe, Insuline, Biologika
  • +15 bis +25 °C – „Raumtemperatur" – wird oft falsch interpretiert
  • −15 bis −25 °C – Tiefkühl-Arzneimittel
  • −30 bis −42 °C – Plasmaderivate und bestimmte Biologika

Wichtig: Die Grenzwerte gelten für die Produkttemperatur, nicht für die Lufttemperatur im Gerät. Bei unzureichender Pufferung können Lufttemperatur und Produkttemperatur erheblich voneinander abweichen – ein häufig unterschätztes Risiko bei schlecht beladenen Kühlschränken.

Checkliste GDP-Compliance Kühllagerung

  • Kalibrierter Temperaturlogger mit automatischer Alarmfunktion?
  • Kontinuierliche Aufzeichnung (nicht nur Tageswert)?
  • Schriftliche SOP für Temperaturabweichungen vorhanden?
  • Notfallkontakte (Hersteller, Lieferant) dokumentiert?
  • Mapping des Kühlschranks durchgeführt und archiviert?
  • Thermometer jährlich kalibriert?
  • Daten mindestens 5 Jahre archiviert?

ThermoProtect

Weniger Ereignisse. Weniger Dokumentationsaufwand.

ThermoProtect reduziert die Häufigkeit von Temperaturabweichungen passiv – ohne Strom, ohne Eingriff in Ihr bestehendes Monitoring-System.

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