Bei der Lagerung von brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien können, trotz Aufbewahrung in geschlossenen Behältnissen, Gase austreten. ATEX-zertifizierte Geräte verhindern eine Verpuffung.
Autor: Nina Rest DKGP · 3. August 2022
Bei der Lagerung von brennbaren oder leicht entzündlichen Materialien können, trotz Aufbewahrung in geschlossenen Behältnissen, Gase austreten. In ungünstigen Fällen kann sich daraus im Innenraum eines Kühlgeräts ein explosives Luft-Gas-Gemisch entwickeln. Elektrische Zündquellen im Kühlschrank – wie Schalter, Motoren oder Beleuchtung – können dieses Gemisch zur Explosion bringen.
ATEX-zertifizierte Kühlgeräte verhindern eine Verpuffung durch einen vollständig explosionsgeschützten Innenraum.
ATEX steht für „Atmosphères Explosibles" und bezeichnet eine EU-Richtlinie (2014/34/EU), die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. Die ATEX 95-Zertifizierung bescheinigt, dass Kühl- und Gefriergeräte für die Lagerung von explosiven und leicht entzündlichen Materialien geeignet sind.
Gängige ATEX-zertifizierte Laborkühlgeräte tragen die Klassifizierung II 3G Ex nA IIB+H2 T6. Das bedeutet:
Geräte für den Einsatz über Tage (nicht im Bergbau).
Geeignet für Bereiche, in denen im Normalbetrieb keine explosionsfähige Atmosphäre zu erwarten ist.
Geeignet für brennbare Gase und Dämpfe, einschließlich Wasserstoff – der höchsten Brandklasse.
Die Oberflächentemperatur des Geräts überschreitet +85 °C nicht – sicher für Stoffe mit niedrigem Zündpunkt.
Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Apotheken gelten die Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten BGBl. Nr. 240/1991 idF BGBl. II Nr. 351/2005. Die Apothekenbetriebsordnung verweist ausdrücklich auf diese Vorschriften.
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