Update 31.03.2022 – Start der Auslieferung der „Comirnaty Ready-to-Use Version"

Ab dem 31. März 2022 begann die Auslieferung der gebrauchsfertigen Version von Comirnaty. Diese Version muss nicht mehr verdünnt werden und vereinfacht die Handhabung in Apotheken und Arztpraxen erheblich.

Lagerungsanforderungen für Comirnaty

In Deutschland und Österreich ist die Lagerung von Arzneimitteln und Medikamenten in speziell geprüften Kühlschränken vorgeschrieben. Wenn im Zusammenhang mit der Lagerung von Arzneimitteln von „handelsüblichen Kühlschränken" gesprochen wird, ist nicht die Rede von Haushaltskühlschränken – sondern von standardisierten Medikamentenkühlschränken.

LagerungsartTemperaturDauer
Langzeitlagerung (tiefgefroren)−90 °C bis −60 °Cbis 6 Monate
Alternativ tiefgefroren−25 °C bis −15 °Cbis 2 Wochen
Medikamentenkühlschrank+2 °C bis +8 °Cbis 30 Tage
Nach Anbruch (bei Raumtemp.)max. +30 °Cmax. 6 Stunden

Empfohlene Kühlgeräte

Die Verwendung alarmgesicherter Medikamentenkühlschränke nach ÖNORM K 2040 bzw. DIN 58345 wird empfohlen. Diese Geräte erfüllen folgende grundlegende Anforderungen:

Stabile Betriebstemperatur +2 °C bis +8 °C im gesamten Innenraum
Optischer und akustischer Netzausfall-Alarm (min. 12 h)
Sicherheitsthermostat gegen Einfrieren
Einsetzbar bei Umgebungstemperaturen +10 °C bis +35 °C

Farbunterschiede – kein Qualitätsproblem

Beim Pfizer/BioNTech Covid-19 Impfstoff Comirnaty werden vom Hersteller gewisse Farbunterschiede von weißen bis zu hellen Grautönen ausdrücklich als unproblematisch erwähnt, da diese die Qualität laut Hersteller nicht beeinträchtigen.

Distribution und GDP

Auf allen Stufen der Distribution (Großhandel, Apotheke, niedergelassener Arzt) sollen folgende Prinzipien angewendet werden: First in, First out. Die lückenlose Temperaturdokumentation ist auf jeder Stufe Pflicht.

Quellen & Nachweise

  • European Medicines Agency (EMA) – Comirnaty: Zusammenfassung der Produktmerkmale (SmPC), aktuelle Fassung: ema.europa.eu
  • BASG – Fachinformation Comirnaty (österreichische Zulassung): basg.gv.at
  • WHO – Annex 2: Recommendations to assure the quality, safety and efficacy of mRNA vaccines for COVID-19: who.int
  • Kühlpflichtverordnung, BGBl. II Nr. 247/2010: ris.bka.gv.at

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